Unnötige Arbeit?

Wenn man einen Ladendieb schnappt und die herbeigerufene Polizei bei der Feststellung der Identität des Diebs feststellt, dass dieser bereits richterlich gesucht wird, dann macht es eigentlich kaum Sinn, sich große Mühe bei der Ladendiebstahlsstrafanzeige zu geben (in diesem Fall detailiert darlegen, dass die geklaute Ware aus unserem Markt stammt). Das Diebstahlsverfahren wird eh eingestellt, da der Dieb in einem anderen Verfahren eine weitaus höhere Strafe zu erwarten hat. Naja, immerhin hat man seine Pflicht getan und versucht zumindest, ihn nicht ungeschoren davonkommen zu lassen.

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